REHA-SPORT

 

„Rehabilitationssport wirkt mit den Mitteln des Sports und sportlich ausgerichteter Spiele ganzheitlich auf die behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen, die über die notwendige Mobilität sowie physische und psychische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen, ein. Ziel ist es, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern, das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken und Hilfe zur Selbsthilfe zu bieten.“ (Zitat: Rahmenvereinbarung 2003)

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UND WAS HEIßT

DAS JETZT?

Zunächst einmal ist Rehabilitationssport „Sport“. Hier werden in der Gruppe Fähigkeiten erworben, erhalten und ausgebaut, um jeder Teilnehmerin/jedem Teilnehmer die Teilhabe an der Gesellschaft (wieder) zu ermöglichen. Die Gruppe spielt dabei eine große Rolle, denn der Austausch mit anderen, die ähnliche Einschränkungen haben, ist besonders wichtig und unterstützt positiv den Prozess und das Erreichen des Ziels der Rehabilitation sowie dessen Sicherung.

Die Teilhabe an der Gesellschaft und deren Einschränkung ist ein wesentliches Element bei der Betrachtung einer Behinderung. Hilfestellung bei der Beschreibung einer Einschränkung bietet die auf der Ebene der World Health Organization (WHO) entwickelte International Classification of Functioning (ICF). Der ICF ist die Nachfolgerin der International Classification of Impairments, Disabilities and Handicaps (ICIDH) von 1980. Das bio-psycho-soziale Modell, das in Ansätzen der ICIDH unterlag, wurde mit der ICF erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit Betroffener besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt. Weitere Informationen und einen Entwurf des ICF in Deutscher Sprache erhalten Sie auf der Seite des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information. In Deutschland wird der Begriff der Behinderung im § 2 SGB IX definiert.

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FÜR MICH IN FRAGE?

In den Rehabilitationssportgruppen werden Gruppen zu vielen verschiedenen Indikationen angeboten. Zu diesen gehören Schlaganfall, Morbus Bechterew, Morbus Parkinson, Multiple Sklerose, chronische Herzkrankheiten, Krebserkrankungen sowie ca. 30 weitere Indikationen. Die Frage, ob Sie Rehabilitationssport betreiben können, wird Ihnen der behandelnde Arzt beantworten. Dieser kann bei entsprechender Diagnose den Rehabilitationssport verordnen.

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FAQ

Brauche ich einen Beratungstermin?

Ja! Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin, sobald Sie eine Verordnung haben. So können sich unsere Übungsleiter genug Zeit für Sie nehmen und Sie in Ruhe beraten.

Wo bekomme ich eine Verordnung zum Rehabilitationssport her?

Eine Verordnung für Rehabilitationssport kann Ihnen jeder Arzt ausstellen – egal ob Hausarzt oder Facharzt.

Muss ich Vereinsmitglied werden?

Nein. Sie müssen kein Mitglied in unserem Verein sein, um am Rehasport teilzunehmen. Natürlich freuen wir uns über jede Person, die Mitglied wird und unseren Verein unterstützt.

Benötige ich eine Verordnung, um Vereinsmitglied zu werden?

Nein. Nach dem abgeschlossenen Rehabilitationssport können Sie auch ohne weitere Verordnung bei uns als Gesundheitssportler aktiv bleiben und Sport treiben.

Ist ein sofortiger Start möglich?

Ein sofortiger Start ist möglich, sobald Ihre Verordnung im Beratungsgespräch geprüft wurde und ein Platz in einer Gruppe frei ist. In der Regel versuchen wir, zeitnah einen passenden Starttermin für Sie zu finden.

Bekomme ich einen Ersatztermin, wenn ich selbst verhindert bin?

Ja, als Mitglied können Sie einen Ersatztermin für einen versäumten Rehasport erhalten. In den beitragsfreien Gruppen ist das leider nicht möglich.

Muss ich mich abmelden, wenn ich nicht kommen kann?

Ja, bitte. So können wir bei Urlaub oder Vertretungen die Gruppengröße besser planen und bei Bedarf Gruppen zusammenlegen.

Wie geht es nach dem Rehasport weiter?

Wenn Sie nach dem Rehasport in Ihrer gewohnten Gruppe weiter trainieren möchten, ist das möglich. Sie können bei uns einfach als Gesundheitssportler weitermachen.

Muss ich meine Mitgliedschaft kündigen?

Wenn Sie aus dem Verein austreten möchten, benötigen wir eine schriftliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese muss bei uns eingehen.

Muss die Verordnung zum Beratungstermin schon genehmigt sein?

Nein. Die Verordnung muss zum Beratungstermin noch nicht von der Krankenkasse genehmigt sein. Da der Starttermin für den Rehasport noch nicht feststeht, würden Sie sonst wertvolle Zeit verlieren, die Sie bereits fürs Training nutzen könnten.

Kann ich meine Rehasport-Verordnung abbrechen?

Ja! Bitte informieren Sie uns, wenn Sie den Rehasport nicht mehr fortführen möchten. Sprechen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gern weiter. Ein Abbruch ist in der Regel unkompliziert möglich.

Kann ich den Rehasport pausieren?

Ja! Bei Krankheit ist eine Pause im Rehasport möglich. Melden Sie sich einfach bei uns – wir beraten Sie gern und helfen weiter.

Muss ich Strafe zahlen, wenn ich nicht alle Rehasport-Einheiten schaffe?

Nein! Es entstehen für Sie keine Kosten oder Geldstrafen, wenn Sie den Rehasport nicht vollständig abschließen. Bitte beachten Sie jedoch: Die Krankenkasse kann bei einer Folgeverordnung die Genehmigung ablehnen, wenn der Rehasport zuvor nicht komplett absolviert wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Rehasport und Präventionssport?

Rehasport wird vom Arzt verordnet und ist an eine medizinische Diagnose gebunden. Präventionssport benötigt keine ärztliche Verordnung. Er wird über die Krankenkasse abgerechnet und richtet sich an alle, die etwas für ihre Gesundheit tun und fit bleiben möchten.

Haben Sie weitere Fragen? Wir helfen Ihnen gern weiter!

Sie interessieren sich für einen unserer Kurse oder möchten sich zu Rehasport oder Gesundheitssport persönlich beraten lassen?

Dann melden Sie sich einfach bei uns – wir freuen uns auf Sie!

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